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Kreditsicherung

Dispositionskredite oder Betriebsmittelkredite werden häufig, ohne Sicherheiten einzufordern, vergeben. Stehen Sie vor der Entscheidung, z.B. im Rahmen eines Investitionsvorhabens einen Kredit aufzunehmen, erfolgt meist eine Sicherungsübereignung der finanzierten Maschinen oder Anlagen durch die Bank.

Um sich vor Kreditausfällen zu schützen, fordern die Banken Informationen zur Einschätzung und Sicherung des Kredits. Diese Sicherheiten müssen existierenden Werten gegenüberstehen. Es besteht sogar gegenüber den Banken eine Nachweispflicht, dass Substanz vorhanden ist.

Welche Sicherheiten können Sie der Bank nachweisen?
Auf welchen Werten basieren sie?
Was ist hierbei zu beachten?

Bei Krediten, die eine bestimmte Höhe überschreiten, fordern die Banken ein externes Gutachten.

Als unabhängige und fachkundige Sachverständige begutachten wir Ihre Maschinen, maschinellen Anlagen, Betriebseinrichtungen und Industrieanlagen vor Ort und stellen den Wert für einen Kreditrahmen fest.

Hierzu ermitteln wir für Sie die Fortführungsverkehrswerte und/oder Verkehrswerte. Der Fortführungsverkehrswert in der Regel größer als der Verkehrswert, der den Aspekt einer möglichen Einzelveräußerung berücksichtigt.

Gerne erstellen wir Ihnen für Ihre Bank das erforderliche Kredit- oder Beleihungsgutachten.

Sprechen Sie uns an!


 
© Sachverständigenbüro Hilbert und Lasthaus